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Gewässer: »Alles fließt.«
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f) Nördlich von Ladendorf sollten folgende Maßnahmen gesetzt werden:
· Die Wässer aus den Rieden „Hummelberg“ und „Klausen“ sollten im Bereich des Garmannser Grabens in einem Becken gesammelt werden.
· Die Wässer der Riede „Kirchbergen“(südlicher Teil) sollten oberhalb der „Unteren Kellergasse“ gesammelt werden. Ein entsprechender Geländeeinschnitt und Wirtschaftsweg sollten dafür optimal genützt werden.
· Etwas unterhalb von Ladendorf sollten die Wässer der Riede „Rosenberg“, „Altenbergen“, „Rolandsberg“ und „Kirchbergen“ (östlicher Teil) ebenfalls unter Ausnützung eines Geländeeinschnitts bereits oberhalb des asphaltierten Wirtschaftswegs nach Paasdorf gesammelt werden.


Günstiger Standort für Rückhaltemaßnahmen

g) Südlich von Ladendorf sollten folgende Maßnahmen gesetzt werden:
· Die Reaktivierung zumindest eines Teiles der einstmals bestehenden Teiche im Bereich der Rieden „Fuchslöcher“. Hier sollte unter anderem der bestehende Damm dazu genutzt werden, Wasser aufzustauen und entweder zur Versickerung zu bringen oder zumindest mittels Durchflußbegrenzer nur eine bestimmte maximale Menge abfließen zu lassen.
· Entlang des Neubauer Bachs halten wir eine Überflutungsfläche an der Einmündung des aus Richtung Herrnleis kommenden Bachs für zielführend. Diese Fläche ist in feuchten Jahren vernässt, weist in Gewässernähe einen Schilfbestand auf und sollte langfristig aus der ackerbaulichen Produktion genommen werden. Nutzung eventuell als Wiese (Ried „Scheibe“).


vernässte Flächen entlang des Neubauer Bachs mit Schilfbewuchs

· Ein weiteres Rückhaltebecken bzw. eine Überflutungsfläche sollte im Ried „Mühlwiese“ südlich von Gartengasse und Feldgasse errichtet werden.
· Nachdem 2 im Bereich des Ziegelofens bestehende Häuser bereits durch Überschwemmungen beinträchtigt wurden und auch im Hinblick auf eine Aktivierung des ehem. Ziegelofengeländes an der Neubauer Straße zu einem Gewerbegebiet sollte zur Versickerung der aus den Rieden oberhalb der Bahn kommenden Niederschlagswässer ein größeres oder mehrere kleinere Rückhaltebecken oberhalb des Bahndamms errichtet werden. Dieses bzw. diese sollten mit Vegetationsstreifen quer zum Hang verbunden werden.
· Von der Gemeinde wurde bereits eine Fläche zwischen Markusweg und Allee einerseits und angrenzend an die Bahnlinie andererseits angekauft. Hier schlagen wir vor, mit dem Anrainer einen Grundtausch in der Form durchzuführen, dass die höher liegenden Teile des Grundstücks, die für ein Rückhaltebecken ungeeignet sind, an den Anrainer abgegeben werden und dafür ein entsprechender Grundstücksteil entlang des Markuswegs im Gegenzug an die Gemeinde gehen soll. Allenfalls soll noch eine zusätzliche Fläche von der Gemeinde angekauft werden. Der Platz für die Grünschnitt-deponie müsste dann etwas verschoben werden. Ein Rückhaltebecken in diesem Bereich wurde schon vor längerer Zeit von der Behörde vorgeschrieben.
· An der westlichen Seite der Allee sollen an geeigneten Stellen, z. B. im Bereich der „Hechsenbrücke“ Rückhaltemaßnahmen gesetzt werden und zwar um den Abfluss Richtung Markusweg zu vermindern und gleichzeitig die Alleebäume besser mit Wasser zu dotieren.


westlicher Alleerand; Hechsenbrücke unter der Allee, schon halb mit Schlamm gefüllt

· Die vom Ried „Hohe Lüsse“ kommenden Wässer werden bereits durch ein Rückhaltebecken im Bereich des Lagerhauses aufgefangen.
Zusätzlich oder alternativ zu diesen Becken wären noch weitere kleine Becken auf landwirtschaftlichen Flächen im Bereich von Geländeeinschnitten denkbar, um Wassererosion zu vermindern. Die Rückhaltebecken sollten an den Rändern mit Bäumen und Sträuchern bepflanzt werden, was besonders für die Stabilität von Dämmen wichtig sein kann. Eine Nutzung für andere Zwecke (z. B. Freizeit) ist möglich und/oder als Rückzugsgebiet für Pflanzen und Tiere. Das Kleinklima wird durch Versickerung und Verdunstung verbessert.

Zusätzlich zu den Maßnahmen gegen Überschwemmungen schlagen wir im Zusammenwirken mit den Rückhaltebecken die punktuelle oder streckenweise Deregulierung der Gewässer vor, soweit das nicht schon durch Verbauung, Widmung in Bauland, asphaltierte Wege, Leitungen für Strom, Gas, Kanal etc. unmöglich gemacht wurde bzw. wesentlich erschwert wurde.


Wasserrückhaltemaßnahmen; Eine Geländemulde am Rand des Stocketwaldes hält Wasser zurück und ist Rückzugsraum für die Natur

Wir stehen auf dem Standpunkt, dass Rückbaumaßnahmen nicht nur durch kostenintensive Projekte mit großen Erdbewegungen erreicht werden kann, sondern auch durch Flächen, in die das Wasser im Bedarfsfall geleitet werden kann. Für daraus resultierende Schäden an landwirtschaftlichen Kulturen müssen die Landwirte entsprechend entschädigt werden. Die dafür benötigten Geldmittel sind aber um ein Vielfaches niedriger als bei Schäden im Wohngebiet, wo noch dazu eine Reihe von giftigen Stoffen (Mineralöl, Haushaltschemikalien, chemische Stoffe aus Gewerbebetrieben) ins Grundwasser gelangen kann. Die Bewirtschaftung dieser Flächen sollte falls möglich nicht durch Ackerbau erfolgen, sondern durch Grünland/Wiese. Zumindest einseitig sind weite Strecken unserer Gewässer abgesehen von landwirtschaftlicher Nutzung noch frei. Hier sollte als erster Schritt eine Schutzzone von mindestens 10m geschaffen werden. Nach Möglichkeit sollte das Gewässer in dieser Zone sich selbst überlassen bleiben. Pflegemaßnahmen sollten nur im Ausnahmefall durchgeführt werden, da sich die Natur am besten selbst reguliert. Es muss nur genügend Platz dafür zur Verfügung gestellt werden. Kleinere Gewässer könnten durch punktuelle Abdämmung dazu gebracht werden, sich selbst einen neuen Weg innerhalb dieser Schutzzone zu suchen. Die angrenzenden feuchten Bereiche können zur Gewinnung von Grünfutter für Pferde etc. in Betracht gezogen werden. Als Schritt in die richtige Richtung empfinden wir die Einrichtung des „Biotops“ am Neubauer Bach (Ried „Ziegelholz“).

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Die Grüne Alternative Ladendorf | Kontakt: Magdalena Frey frey@ma-frey.com