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Gemeinderatssitzung 29.10.2010
Anwesend 11 ÖVP, 3 SPÖ, 2 FPÖ, 1 Grüne
Nachdem Hr. Roman Neubauer vom Zivilschutzverband zum Ortsstellenleiter-Stellvertreter bestellt worden war, überreichte ihm Bgm. Matzinger das Ernennungsdekret. Die FPÖ bracht einen Dringlichkeitsantrag zur Errichtung eines Gehsteiges in Pürstendorf ein. Mit den Stimmen von ÖVP, SPÖ und Grünen und gegen die Stimmen der FPÖ wurde die Aufnahme in die Tagesordnung abgelehnt und beschlossen, diesen Punkt auf die nächste Tagesordnung zu setzen.
Von der SPÖ Fraktion wurde Anträge zm Thema Brunnen SV Ladendorf und Gebührenanpassung eingebracht. Mit den Stimmen von ÖVP, FPÖ und der Grünen und gegen die Stimmen der SPÖ wurde die Aufnahme in die Tagesordnung abgelehnt.
Genehmigung des letzten Sitzungsprotokolls
Das Protokoll der Gemeinderatssitzung vom 23.9.2010 wurde einstimmig genehmigt und von den Zeichnungsberechtigten unterfertigt.
Kg. Neubau: Ansuchen auf Umwidmung
Nachdem von einer Notarin zugunsten von Hrn. Johann Wimmer ein Antrag zur Umwidmung der Grundstücke Nr. 35/2, 35/3 und 36 Kg Neubau gestellt worden war, berichtete Bgm. Matzinger, dass Teile der Parzellen 35/2, 36, 37/1, 37/2 und 38/1 lt. gültigem Flächenwidmungsplan die Widmung Bauland-Wohngebiet -Aufschließungszone A1 aufweisen. Die Voraussetzung zur Feigabe der Aufschließungszone ist die Vorlage eines Teilungskonzepts aller betroffenen Grundstücke. Da die Grundstücke verschiedenen Eigentümern gehören, wurde einstimmig beschlossen, dies der Notarin mitzuteilen.
Ankauf von Privatgrund
Einstimmig wurde beschlossen, die Grundstücke Nr. 3206,3207 und 3208 Kg Ladendorf (Parkplatz und Grünfläche neben dem Friedenskreuz) um € 2.- pro m2 anzukaufen. Die Kosten der Verbücherung trägt die Käuferin.
SC-Ladendorf: Brunnenprojekt:
Vom Ziviltechnikerbüro Kernstock wurde ein Kostenvoranschlag für die Errichtung eines Brunnens in der Höhe von € 32.400 vorgelegt. Einstimmig wurde beschlossen, Stellungnahmen von EVN-Wasser und der BH. Mistelbach einzuholen und den Punkt daher von der Tagesordnung abzusetzen.
Wasserabgabenordnung Änderung
Aufgrund der Finanzknappheit des Landes im Gefolge der Wirtschaftkrise forderte das Land NÖ (Anm. u.a. siehe Spekulation mit Wohnbaugeldern) die Gemeinden auf, Steuern zu erhöhen, andernfalls könnten Bedarfszuweisungen (Förderungen) des Landes gekürzt werden. Ebenso sind die Einkaufspreise für Wasser gestiegen und in letzter Zeit fallen vermehrt Reparaturkosten für das Leitungsnetz an. Einstimmig wurde daher beschlossen, die Grundgebühr für 1m3 Wasser ab 1.1. 2011 mit € 1,50 festzusetzen.
Anm.: Die Gebühren sind kostendeckend anzusetzen und es sollen nach Möglichkeit auch Rücklagen für zu erwartende Reparaturen gebildet werden. Auf jeden Fall ist die Preisbildung im Rahmen der Gemeinde sozialer als durch ein privates Unternehmen. Private versuchen in der Regel, in möglichst kurzer Zeit über die Gebühren einen möglichst großen Gewinn zumachen und vernachlässigen oft notwendige Instandhaltungsarbeiten. Das desolate Netz geht dann zurück an die Gemeinde, die es dann auf Kosten der Bürger teuer sanieren kann.
Abfallwirtschaftsverordnung Änderung
Aufgrund des steigenden Müllaufkommens steigen die Kosten für die Müllentsorgung ständig. Einstimmig wurde die Erhöhung der Abfallwirtschaftsgebühr und der Abfallwirtschaftsabgabe ab 1.1.2011 beschlossen.
Neufeststellung Einheitssatz Aufschließungsabgabe – Verordnung
Nachdem die Aufschließungsabgabe seit dem Jahr 2000 nicht erhöht wurde und inzwischen aber die Kosten für die Errichtung von Fahrbahn, Gehsteig und Beleuchtung kontinuierlich ansteigen, wurde einstimmig beschlossen, den Einheitssatz ab 1.1.2011 auf € 330.-zu erhöhen. Der alte Satz von € 305,23 ist nicht kostendeckend.
Wir meinen, dass die Aufschließungskosten die tatsächlichen Kosten für Gemeinde und Umwelt widerspiegeln sollen. Es geht nicht an, dass die Umwidmungsgewinne ausschließlich in private Taschen fließen, die Gemeinde und die Umwelt aber die Zeche bezahlen dürfen. Hier ist ein grundlegendes Umdenken gefordert. Bevor an zusätzliche Umwidmungen gedacht werden kann, muss das bereits gewidmete, aber nicht bebaute Bauland widmungsgemäß genützt, d.h. bebaut werden.
Anpassung der Förderung für Bauwerber
Aufgrund der finanziellen Lage der Gemeinde wurde einstimmig beschlossen:
die 5%ige Ermäßigung der Aufschließungsabgabe bei Barzahlung und die Stundung der Aufschließungsabgabe in 5 unverzinsliche Halbjahresraten ist nicht mehr möglich. Ab 1.1. 2011 wird eine Zahlungsfrist von 3 Monaten gewährt. Bei einem Aufschub von mehr al 3 Monaten werden 4,5% Verzugszinsen in Rechnung gestellt.
Anpassung Jungunternehmerförderung
Einstimmig wurde beschlossen, die Jungunternehmerförderung (50% Subvention der Kommunalsteuer) zu streichen. Einzelne Ansuchen müssen von Fall zu Fall im Gemeinderat behandelt werden.
Tarife Hallenbad und Sauna
Einstimmig wurde beschlossen, die Tarife ab 1.1.2011 für Hallenbad, Sauna und Turnsaalbenützung durch Private wie folgt anzuheben:
Tarife Veranstaltungssaal Gemeindezentrum
Einstimmig wurde beschlossen, dass die Tarife für die Benützung des Veranstaltungssaales im Gemeindezentrum Ladendorf ab 1.1. 2011 anzuheben:
Großer Saal: Wintertarif € 300.-, Sommertarif € 200.-/ Tag;
Seminarraum (Gemeinderatssitzungssaal) 200/Tag;
Festwiese inkl. Schank € 120.-/Tag;
Reinigungspauschale € 70.-/Tag;
Organisationen aus der Gemeinde Ladendorf erhalten 10% Ermäßigung, karitative Veranstaltungen von Veranstaltern aus der Gemeinde erhalten 100% Ermäßigung, karitative Veranstaltungen auswärtiger Veranstalter erhalten 50% Ermäßigung.
Anpassung der Tarife für die Übernahme von Grün- und Strauchschnitt
Einstimmig wurde beschlossen, die Tarife anzuheben:
Kofferrauminhalt Pkw €1,50
Anhänger pro m3
Gebrauchsabgabe – Mindestvorschreibungsbetrag
Da die bisher geübte Vorschreibungspraxis als zu aufwendig erachtet wurde, wurde einstimmig beschlossen, ab jetzt die Vorschreibung der Gebrauchsabgabe für das ganze Jahr im Rahmen der der Vorschreibung des 4 Quartals in Rechnung zu stellen.
Verordnung über die Erhebung der Hundeabgabe.
Einstimmig wurde beschlossen, die Hundeabgabeverordnung an das Hundegesetz 1979 anzupassen und die Tarife wie folgt festzusetzen:
Nutzhund jährlich € 6,54.-
Hunde mit erhöhtem Gefährdungspotential und auffällige Hunde nach §2 u.3 NÖ Hundehaltegesetz pro Hund jährlich € 70.-
alle übrigen Hunde pro Hund € 14.-
Aufhebung des NÖ Lustbarkeitsabgabegesetzes – Aufhebung der Gemeindeverordnung
Einstimmig wurde beschlossen, die Verordnung der Gemeinde vom 22.5.1958 außer Kraft gesetzt wird, da auch das zugrunde liegende NÖ Lustbarkeitsabgabegesetz aufgehoben wurde.
Weiterführung Nacht/Discozug
Leider wird der tägliche Nachtzug nicht mehr weitergeführt, weil ein Teil der Gemeinden wie z. B. Mistelbach die Mitfinanzierung nicht mehr übernehmen wollen. Mit den Stimmen von ÖVP, SPÖ und der Grünen Alternative Ladendorf und gegen die Stimmen der FPÖ wurde aber zumindest die Weiterführung und Mitfinanzierung des so genannten Discozugs am Wochenende (Nacht Fr/Sa und Sa/So z. B. um 02:16 ab Wien Mitte) beschlossen.
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